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Eignergemeinschaft: Rechenexempel

Wer sich ein Boot teilt, kann sich ein größeres leisten

Eignergemeinschaft: Rechenexempel
Lionessa läuft im Prinzip wie eine Crewed Charter Yacht, einfacher geht es kaum © Yacht Shots 11

Wozu alles allein zahlen, wenn man seinem Boot nur zu einem Bruchteil der Zeit nutzt?

Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 06.06.2016

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • Durchblick zum Thema Kosten im Verhältnis zur Nutzung
  • Welche Vor- aber auch Nachteile es hat, sich ein Boot zu teilen
  • Beispiele erfolgreicher Eignergemeinschaften
  • Tipps zu rechtlichen Besonderheiten

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Der Kauf und Besitz eines Bootes ist ähnlich wie der eines Hauses oder Autos ein Statement. Eine Yacht macht stolz nach dem Motto, schaut her - ich hab’s geschafft. Jeder Eigner hat ein Foto auf seinem Schreibtisch oder daheim an der Wand.

Der Anblick des schwimmenden Spielzeugs begeistert jedes Mal im Club, in der Marina oder im Hafen. Eine ansehnliche, große oder einfach schnelle Yacht zu haben macht glücklich, stolz und ist gut fürs Ego. Jeder Mensch möchte jenseits der alltäglichen Zwänge ein bisschen oder mal richtig unvernünftig sein, gerade, wenn er hart und viel arbeitet.

Doch jeder Eigner weiß auch: Ein Boot kaufen, die laufenden Kosten bezahlen und es nutzen sind zwei Seiten der Medaille. Wer beruflich erfolgreich ist und es auch bleiben will, wer Familie, Privatleben und einen Freundeskreis hat, dem bleibt eigentlich kaum Zeit, das eigene Boot zu nutzen. Gerade im Frühjahr wird der Konflikt angesichts all der Hochzeiten, Konfirmationen und Familienfeiern bei herrlichem Wetter deutlich. Das Boot ist da, man möchte raus aufs Wasser, kann aber nicht. Für das Boot, die Pumpen, Aggregate und Maschine(n) wäre es auch besser, wenn es öfter bewegt würde.

Erfahrene Eigner wissen. Ein Boot wird in der Saison etwa ein Fünftel bis ein Drittel der verfügbaren Zeit genutzt. Bezahlt werden aber 100 Prozent. Ein krasses Missverhältnis.

Rechnerisch gesehen ist es also Quatsch, ein Boot allein zu kaufen und die laufenden Kosten ebenso allein zu bestreiten. Hinzu kommt die Zeit, die ein Boot hinsichtlich Pflege, Wartung und Reparaturen darüber hinaus bindet. Wer beruflich und privat voll ausgelastet ist, dem bleibt dazu keine Luft.

Hinzu kommt: Ein richtig exquisites Boot, eines, wo dem Betrachter die Spucke wegbleibt, kostet mehr, als üblicherweise drin ist. Der fesche Spritsäufer an der Côte d’Azur, das Geschoss mit richtig Wumms in Port Adriano auf Mallorca oder im Millionärsbecken von Grömitz ist nur wenigen Vermögenden vergönnt. Oder wer kann beispielsweise in der Oberliga der noblen Zwölfer an der Ostsee die Winschen surren lassen? Ein klassischer Mahagoni- Zwölfer kostet gescheit restauriert überschlägig eine bis 1 1/2 Millionen Euro – vom davon galoppierenden Etat für laufende Kosten wie Liegeplatz, Versicherung, die regelmäßig erneuerte Garderobe ganz zu schweigen. In Kenntnis dieser Zahlen wird auch dem liquiden Yachtie schwindlig.

Aber man kann Freund und Leid ja teilen. Eine halbe Wuchtbrumme oder ein Drittel Zwölfer ist vielleicht schon drin. 330 bis 500 Tausend Euro gibt – wer kann – beispielsweise für eine mittelgroße werftneue Großserienyacht aus. Das gebrauchte Boot ist natürlich deutlich günstiger. Und die laufenden Kosten halbieren oder dritteln sich auch. Deshalb fahren clevere Eigner gut mit diesem Modell. Deshalb werden mehrere klassische und hinreißend elegante Ostsee-Zwölfer von Eignergemeinschaften betrieben.

Vor einigen Jahren kaufte der finnische Geschäftsmann Berndt Brunow gemeinsam mit einem langjährigen Freund die Baunummer 1 der neuen Swan 66 in der noblen FD (Flush Deck) Version. Erzeugnisse dieser Werft sind bekanntlich keine Schnäppchen, sondern ästhetisch, seglerisch und auch finanziell eher etwas aus der Abteilung Schnappatmung.

Der langjährige Segler hatte wie auch sein Buddy aus guten Gründen noch nie ein eigenes Boot. Angesichts der Swan 66 waren die beiden dann aber mal fällig für ein gescheites Schiff. Sie segeln mit «Lionessa» gemeinsam im September vor Sardinen den Swan Rolex Cup und ansonsten überall in der Welt, wo es sonnig ist und guten Wind gibt. Damit es reibungslos klappt, kümmert ein sich fest angestellter Skipper als Bootsmann ums Schiff. «So müssen wir uns bloß abstimmen, wer wann segeln geht. Lionessa läuft im Prinzip wie eine Crewed Charter Yacht. Einfacher geht es kaum.»

Natürlich klappt es nur, wenn die Eigner sich kennen und auch als Bootseigner wie gehabt verstehen. Deshalb überlegen Sie sich gut, mit wem Sie ihr Traumschiff teilen. Damit es kein Alptraum wird.

Der gemeinsame Besitz, Betrieb und Nutzung des Bootes sollten vertraglich geregelt werden. Wird das vergessen oder allzu gutgläubig unterlassen, geht das Gesetz in beispielsweise Deutschland von einer sogenannten «Bruchteilsgemeinschaft» aus. Die kann Überraschungen bringen, wenn sie aufzulösen ist, ein Teilhaber seinen Pflichten nicht nachkommt oder das Modell aus anderen Gründen scheitert.

Zwei Varianten bieten sich an: Die sogenannte Eignergemeinschaft und die Eignergesellschaft, die rechtlich gesehen in Deutschland eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden besteht im Verhältnis der einzelnen Gesellschafter oder Teilhaber zum gemeinsam gehaltenen Schiff. Bei der Eignergemeinschaft kann jeder Miteigentümer frei über seinen Anteil am Schiff verfügen. Er kann ihn beleihen oder verkaufen. Die Eignergesellschaft bindet die Schiffseigentümer mit weitreichenden Konsequenzen aneinander und ans Boot.

Denkbar ist auch die Gründung eines Vereins, wofür es aber mindestens sieben Mitglieder braucht. Die Zwölfer «Anita» und «Heti» werden seit Jahren so betrieben. Auch dieser Aufwand lohnt sich nur bei kostspieligen Booten. An einer rechtlichen Beratung führt kein Weg vorbei.

Spezialisiert für diese Fragen ist beispielsweise die Hamburger Kanzlei Uhsadel: http://uhsadel.com/

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VG