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Praxis6 min Lesezeit

Sieben Tipps zur Bootsversicherung

Kein prickelndes Thema, aber unvermeidlich

Sieben Tipps zur Bootsversicherung
Winterlagerschaden von 2006 © Battermann & Tillery Global Marine GmbH

Ein leicht übersehenes Detail bei der Übernahme eines gebrauchten Bootes ist das komplizierte Thema Versicherung. Man kann dabei entscheidende Fehler machen.

Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 30.01.2017

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • Welche versicherungsrechtlichen Feinheiten beim Kauf oder Verkauf eines Bootes zu beachten sind
  • Welche Fristen gelten
  • Worauf beim Abschluss einer neuen Kaskoversicherung zu achten ist
  • Warum es wichtig es ist, sich das Thema ab- und vorzunehmen

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Ein Hinweis vorab: Diesem Beitrag liegt das deutsche, nicht das schweizerische Versicherungsrecht zugrunde. Da das österreichische Versicherungsrecht dem deutschen ähnelt, sind die Hinweise auch für Bootseigner dieses Landes hilfreich.

1. Haftpflicht- und Kasko

Wie beim Auto gibt es für Boote im Wesentlichen zwei Versicherungen. Erstens die Haftpflicht-, zweitens die Kaskoversicherung. Die Haftpflicht kümmert sich um Schäden, die man anderen (auch der Umwelt) zufügt; die Kasko um Schäden am eigenen Boot. Die Haftpflicht endet automatisch mit dem Eigentumsübergang. Daher müssen Sie als Käufer bis zur Übernahme des Bootes für kleines Geld eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Bezüglich der Kaskoversicherung klären Sie zunächst, ob der Verkäufer eine für das Boot abgeschlossen hat. Wurde der Beitrag für die laufende Versicherungsperiode bezahlt, besteht die Versicherung also noch? Besorgen Sie sich eine Fotokopie des Vertrages.

Die Kaskoversicherung geht automatisch an den Käufer des Bootes über. Das ist praktisch, weil so zunächst einmal bei der Abholung und Überführung des Bootes Versicherungsschutz besteht. Der Verkäufer und auch der Käufer sind verpflichtet, der Versicherung den Verkauf des Bootes, den Namen und Adresse des Käufers mitzuteilen. Als Käufer haben Sie einen Monat nach Eigentumsübergang Zeit, die Versicherung zu kündigen. War das Boot zuvor schadensfrei versichert, kam der Eigner in den Genuss eines Schadensfreiheitsrabatts. Ob dieser Rabatt (bis zu 40 oder 50 Prozent) übertragbar ist, klären Sie mit dem Versicherer. Ist das nicht der Fall, kann der Jahresbeitrag deutlich teurer werden.

2. Fristen beachten

Prüfen Sie die Bedingungen des vorhandenen Vertrages und kündigen Sie, wenn sie Ihnen nicht zusagen. Schaffen Sie das innerhalb der genannten Einmonatsfrist nicht, können Sie die bestehende Versicherung bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres (welches nicht dem Kalenderjahr entsprechen muss) kündigen. Sonst verlängert sie sich automatisch um ein Jahr.

Holen Sie mehrere Angebote ein. Auch wenn der Vergleich unterschiedlicher Vertragsbedingungen wie der von Äpfeln und Birnen ist, lohnt sich die Mühe. Die Unterschiede bei den Konditionen und Kosten sind verblüffend.

3. Trailer

Angelboote, Jollen, kleine Motorboote, Kabinenkreuzer oder kleine Yachten werden meist mit Anhänger verkauft. Kümmern Sie sich um die rechtzeitige Ummeldung des Trailers, bevor Sie das Boot auf dem Landweg abholen. Eine Versicherungspflicht für Trailer besteht nicht. Bei manchen Anbietern ist sie in der Bootshaftpflicht enthalten. Eine Haftpflichtversicherung für den Trailer lohnt sich angesichts der geringen Prämie vielleicht. Fragen Sie dazu Ihren Makler. Da sehen sie gleich, ob er überhaupt Ahnung hat.

4. Bei wem versichern?

Sie können Ihr Boot indirekt über einen Makler versichern oder sich direkt an eine Versicherung wenden. Preislich macht das keinen Unterschied. Aber der Makler ist beiden Seiten, Ihnen als Kunden und Versicherungsnehmer und dem Versicherer verpflichtet. Er berät sie vor Abschluss des Vertrages und hilft bei der Schadensregulierung. Versichern Sie ihr Boot also zunächst einmal bei einem Makler, der überhaupt mit dem Wassersport vertraut ist. Das ist noch kein Garant für eine praxisnahe und faire Regulierung des Schadens, aber eine gute Voraussetzung.

Hören Sie sich um, mit welchem Versicherungsmakler/Versicherer bei der Schadensregulierung gute oder schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Erkundigen Sie sich, wer kulant und zügig abwickelt. Im persönlichen Gespräch merken Sie schnell, ob dort «Ihre Sprache gesprochen» wird. Bei vielen Fachmaklern arbeiten ausschließlich Leute, die selbst ein Motor- oder Segelboot haben.

5. Worauf achten bei der Kaskoversicherung

Auch wenn die Kaskoversicherung Ihres Bootes abhängig vom Wert jährlich mehrere hundert oder wenige tausend Euro kostet, sollten Sie eine haben. Passiert beispielsweise beim Kranen Ihres Bootes etwas, muss der Schaden meist über Ihre Kaskoversicherung abgewickelt werden. Praktisch jeder Werftbetrieb oder Verein haftet nur bei grober Fahrlässigkeit verantwortlicher Personen. Die ist aber schwer nachzuweisen. Oder Ihr Boot wird von einem Dritten verschuldet schwer beschädigt oder gar zerstört: Hat der Schädiger keine Versicherung und kein Geld, melden Sie den Schaden Ihrer Kasko, lassen nach Absprache mit dem Kaskoversicherer reparieren und überlassen dem Versicherer den Streit um den Schadenersatz.

Schließen Sie keinen Vertrag ab, bei dem Folgeschäden ausgeschlossen sind. Ganz einfach, weil Ihnen bei einem kostspieligen Mastbruch, der zum Beispiel durch Alterung oder Korrosion eines Wantenspanners verursacht wurde (das sind übliche Ursachen), nichts (!) ersetzt wird. Sind Folgeschäden aber mitversichert, wird der geborstene Wantenspanner zwar nicht ersetzt, das um ein Vielfaches teurere restliche Rigg dagegen schon.

Achten Sie zweitens auf eine Allgefahrendeckung. Diese hat verständliche und konkret benannte Ausschlüsse wie Krieg, höhere Gewalt oder Beschlagnahme. Alles, was nicht explizit in den Ausschlüssen erwähnt wird, ist versichert. Ungünstig für Sie ist die Variante mit «genannten Gefahren». Sie beschreiben jedes Schadenereignis, für das die Deckung gilt. Dann müssen Sie als Versicherungsnehmer aber beweisen, dass es wirklich ein gedeckter Schaden ist, und zwar, wie die Juristen sagen, «dem Grunde und der Höhe nach». Im Streitfall vor Gericht liegt die Beweislast dann bei Ihnen. Dann haben Sie unnötig schlechte Karten.

Lassen Sie sich drittens nicht auf «Abzüge neu für Alt» bei der Schadensregulierung ein. Schließen Sie nur eine Versicherung zur sogenannten festen Taxe ab. Achten Sie dabei auf das Kleingedruckte. Der Einwand der Unter-, idealerweise auch der Überversicherung, sollte bei Abschluss des Vertrages ausgeschlossen sein.

Beim Abschluss des Vertrages haben Sie viertens je nach Anbieter meist die Wahl zwischen verschieden hohen Selbstbehalten im Schadenfall. Je nach Vertragswerk werden Selbstbehalte zum Beispiel bei Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl nicht fällig. Deshalb sollten Sie etwa als Kleinbootfahrer das Boot, den Außenborder und den Trailer getrennt in der Police mit jeweils eigenen Versicherungssummen nennen. Wird Ihnen dann der Außenborder gestohlen, kann dies als Totalverlust gelten und der Selbstbehalt wird nicht fällig. Sind Boot, Motor und Trailer nicht getrennt beschrieben und mit Summen bedacht, gilt der Diebstahl als «Teilschaden» und der vereinbarte Selbstbehalt wird Ihnen bei der Zahlung an Sie abgezogen. Die Praxis der Schadenbearbeitung ist in diesem Punkt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Besprechen Sie auch dieses Detail vor Vertragsabschluss mit dem Makler oder Versicherer.

6. Thema Bootswert und feste Taxe

Vergessen Sie haarspalterische Diskussionen über den Zeit- oder Marktwert Ihres Bootes oder akademische Modelle mit komplizierten Kurven zur etwaigen Abschreibung und Abnutzung. Auch der Wert nachträglich angeschaffter Neuteile und Extras verschmilzt mit dem Marktwert des Bootes. Er korrigiert diesen zunächst etwas, auf Dauer allenfalls leicht nach oben.

Wenn Sie das Boot gerade erst gekauft haben, kennen Sie den Marktwert ohnehin. Den versichern Sie. Wenn Sie das Boot schon länger haben und sich das Thema neu vornehmen, stellen Sie sich die Frage, wie viel bei einem Totalverlust die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Bootes kosten würde.

Versichern Sie Ihr Boot nur zur sogenannten «festen Taxe». Sie wurde vor Jahrzehnten vom Hamburger Yachtversicherer Pantaenius eingeführt, um endlose Diskussionen über den zu versichernden und gegebenenfalls zu regulierenden Bootswert zu beenden und ist mittlerweile branchenweit Standart. Die feste Taxe ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 76 Satz 2 geregelt. Aber Vorsicht: Trotz dieser vermeintlich sonnenklaren Regelung kann die «feste Taxe» nach dem Motto «vor Gericht und auf hoher See» angefochten werden.

7. Versicherung regelmäßig überprüfen

Meist wird das Thema nach dem Abschluss der Versicherung und Abheften der Unterlagen vergessen. Einzig die jährliche Rechnung und Abbuchung erinnert daran.

Nehmen Sie sich die Unterlagen etwa alle fünf Jahre vor: Prüfen Sie regelmäßig, ob der versicherte Bootswert noch stimmt. So verlangt es auch das Gesetz: Es obliegt Ihnen, Ihr Boot zu einem realistischen Wert zu versichern. Ist die feste Taxe nach einer Überholung oder kostspieligen Extras anzupassen? Oder hat das Gebrauchtboot an Wert verloren? Sie sollten wissen, dass der Bootswert im Schadensfall von einem Gutachter des Versicherers selbst bei einer vertraglich vereinbarten festen Taxe angefochten werden kann, sofern diese «erheblich» vom wahren Versicherungswert abweicht. Als erheblich betrachten Richter einen Unterschied von mehr als 25 bis 30 Prozent. Das sagt Ihnen bei Vertragsabschluss leider keiner.

Prüfen Sie gelegentlich außerdem, ob Ihr Boot noch vertragsgemäß genutzt wird. Auch der Einwand der sogenannten «Gefahrerhöhung», beispielsweise durch kostenpflichtiges Vermieten (Verchartern) an einen anderen Skipper, ist schädlich. Dann gehen Sie im Schadenfall leer aus - so formulieren es Juristen, wenn Sie zwar Ihre Police bezahlt haben, aber im Ernstfall keinen Cent bekommen.

Danke an Jan Böhm von Lütje Yachts und den Yacht-Gutachter und Schiffssachverständigen Dipl.-Ing. Torsten Rust von der Hamburger Niederlassung der Battermann & Tillery Global Marine.

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VG