Bootsfahrschulen

Bootsführerschein

Sie möchten den Schiffsführerausweis erwerben? – Nachfolgend einige wichtige Informationen zur Ausweispflicht für Motor- und Segelboote sowie eine Übersicht über die Schweizer Bootsfahrschulen.


Wer in der Schweiz ein Motorboot mit einer Motorisierung über 6 kW (Bodensee: 4,4 kW) fährt, benötigt einen Schiffsführerausweis der Kategorie A. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 18 Jahre. Bei Segelbooten ist der Schiffsführerausweis ab einer Segelfläche von 15 m² (Bodensee: 12 m²) vorgeschrieben, wobei hier das Mindestalter 14 Jahre beträgt.

Der Erwerb eines Schiffsführerausweises ist an das erfolgreiche Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung gebunden. Die Theorieprüfung ist für Motor- und Segelboote identisch. Bootsbesitzer, die bereits im Besitz eines Schiffsführerausweises der einen Kategorie sind, müssen deshalb für den Erwerb des Ausweises der anderen Kategorie die Theorieprüfung nicht erneut absolvieren.

Die Theorieprüfung umfasst 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen die Kandidaten mindestens 45 korrekt beantworten müssen. Der mögliche Fragenkatalog besteht aus insgesamt 300 Fragen.

Nach erfolgreich absolvierter Theorieprüfung haben die Kandidaten 24 Monate Zeit, die praktische Bootsprüfung abzulegen. Nach Ablauf dieser Periode verfällt die Gültigkeit der Theorieprüfung.