Man muss kein Etymologe sein, um den Begriff näher zu erklären: Eine Eignergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam ein Boot oder Schiff besitzen. Das kann eine Segelyacht, ein Motorboot oder auch ein größeres Schiff sein.
WeiterlesenEignergemeinschaft – was ist das?
Mehrere Eigner pro Yacht = verbesserte Nutzung, weniger Kosten. Aber auch: geteilte Freude, geteiltes Leid.
Motor- und Segelboot Eignergemeinschaften
Neuer Miteigner gesucht
Alle 8 Angebote anzeigenVorteil: Wassersport wird erschwinglicher. Nachteil: Man muss Kompromisse eingehen und gut organisieren, sonst gibt es Streit.
Inhalt
Finanziell zu hoch gegriffen, also …
Ein klassisches Beispiel für eine Eignergemeinschaft: Familie X (2 Erwachsene, 2 Kinder) ist segelbegeistert, möchte einen gebrauchten Performance-Cruiser (etwa auf Boot24) erwerben und in einen Hafen an der italienischen Adria legen. Nach Addition aller Kosten wie Kauf des Bootes, Liegeplatzgebühren, Versicherungen etc. wird (schmerzlich) klar: Der Traum vom eigenen Boot ist alleine nicht zu stemmen. Zudem kommt: Selbst wenn die Familie alle Urlaubstage und Feiertage (der Eltern) auf dem Boot verbringen würde, käme sie nur auf ein Vierteljahr Nutzung.
Die Lösung: Eine Eignergemeinschaft. Im Fall der Familie X würden sich hier etwa Personen eignen, die nicht zwingend auch in den Schulferien mit dem Boot segeln wollen. So wird die Nutzung der Yacht über einen längeren Zeitraum verteilt, bei deutlich niedrigeren Anteilskosten.
Was sein muss
Rechtslage: Jeder Miteigner in einer Eignergemeinschaft ist entsprechend seinem Anteil am Boot beteiligt. Entscheidungen über ordnungsgemässe Verwaltung und Nutzung müssen gemeinschaftlich getroffen werden. Hierzu ist ein Eignergemeinschaftsvertrag notwendig – die Eigner werden so zu einer Rechtsgemeinschaft. Dieser Vertrag regelt (je nach gültiger Rechtslage in den jeweiligen Ländern) die Kostenverteilung, Nutzungsrechte, Finanzierung der Instandhaltung und Upgrades (neue Segel? Neuer Motor?), Ausscheidung oder Verkauf eines Anteils und – logisch – die Höhe des jeweiligen Anteils.
Vorteil: Bei grösseren Yachten oder Regattabooten ist eine Eignergemeinschaft oft der einzige Weg, um Anschaffungs- und Betriebskosten zu "stemmen".
Empfehlenswert: Neben der rechtlichen Grundlage sollte die Eignergemeinschaft auch eine Art Verhaltenskodex für den Umgang miteinander erstellen.
Übrigens: Eine Eignergemeinschaft ist nicht zu verwechseln mit einer Chartergemeinschaft. Hierbei wird ein Boot oder eine Yacht von der Gemeinschaft gechartert/gemietet. Es handelt sich also nicht um Miteigentümer.
Eher selten, aber rechtlich abzugrenzen: die Eignervereinigung. Hierbei handelt es sich um einen Interessenverband, nicht um eine Rechtsgemeinschaft.
