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Inkl. Mwst, exkl. Mwst, EU versteuert – alles klar?
Mehrwertsteuer beim Bootskauf. Was hinter den Abkürzungen steckt.
Was hat es eigentlich mit dieser Mehrwertsteuer auf sich, die in unterschiedlicher Weise in den meisten Verkaufsanzeigen bei Boot24 auftaucht (bezahlt, nicht bezahl etc.)? Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Informationen zu den erwähnten Abkürzungen.
veröffentlicht am 25.02.2021
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Ergänzendes Know-how im Umgang mit der „Mehrwertsteuer“ beim Bootskauf steht in zwei Artikeln auf dem Boot24-Magazin: Mehrwertsteuer (Teil 1) und Mehrwertsteuer! (Teil 2).
Grundsätzlich gilt: „Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Bewohnern genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d. h. die Mehrwertsteuer muss in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein.“ (Quelle: Merkblatt Zollbestimmungen innerhalb der Europäischen Union).
EU versteuert
Dieser Begriff bedeutet, dass die angebotene Yacht nachweislich in der EU versteuert wurde. Auch wenn sie beispielsweise aus einem Drittland, also einem Land außerhalb der EU, eingeführt wurde.
Inkl. MwSt. ausweisbar
Inklusive Mehrwertsteuer, ausweisbar: Wird die Mehrwertsteuer einer Yacht in einer Verkaufsanzeige mit „ausweisbar“ bezeichnet, ist dies in erster Linie ein Indiz dafür, dass der Verkäufer der Yacht eine Firma ist. Es handelt sich also um ein Unterscheidungsmerkmal für gewerbliche und private Anzeigen. Kauft wiederum eine Firma die Yacht, kann sie den Umsatzsteuer/Mehrwertsteuerbetrag in ihrer Buchhaltung als Vorsteuer geltend machen. Für einen Privatkunden macht die ausweisbare Mehrwertsteuer finanziell keinen Unterschied – er muss schließlich den vollen Preis inkl. Mehrwertsteuer bezahlen. Aber hier gilt: Unbedingt Rechnung aufbewahren – sie ist der Beweis, dass Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde.
Exkl. MwSt.
Exklusive Mehrwertsteuer: Dieser Preis beinhaltet NICHT die Mehrwertsteuer. Diese muss also noch zum aufgeführten Verkaufspreis addiert werden. Achtung, bei Vergleichen mit anderen Booten, die „Inkl. Mehrwertsteuer“ anbieten.
Boot24 empfiehlt, grundsätzlich keine Gebrauchtyacht in Europa zu erwerben oder nach Europa zu überführen, bei der kein geeigneter Nachweis aufzeigt, dass die Mehrwertsteuer jemals bezahlt wurde. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei den jeweils zuständigen Behörden oder bei Fachanwälten.
Weitere Informationen zum Thema Mehrwertsteuer und Yachten finden Sie in unserem Magazin:
- Teil 1: Mehrwertsteuer und Yachten
- Teil 2: Die Einfuhrumsatzsteuer