Kaufberatung6 min Lesezeit
Den Kauf sicher abschließen
Formalitäten beim Gebrauchtbootkauf
Auf welche Feinheiten Sie beim Bootskauf nicht nur im Ausland achten sollten. Warum die im deutschsprachigen Raum unbekannte «Bill of Sale» als Quittung und Übertragung des Eigentums unverzichtbar ist und prompt erfolgen sollte.
Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 14.04.2024, aktualisiert am 30.09.2024
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- übliche Altlasten beim Gebrauchtbootkauf
- Vorsicht mit offenen Rechnungen
- Augen auf bei länderspezifischen Gesetzen/Steuern
- warum sich das Eigentum am gekauften Boot trotz Zahlung nicht von selbst überträgt
- wozu Sie ein sogenanntes «Bill of Sale» brauchen
- Unterschied zwischen Kaufvertrag und „Bill of Sale“ als Bestätigung für das Eigentum
- wie lange es dauert, bis Sie danach den Internationalen Bootsschein oder ein amtliches Schiffszertifikat bekommen
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Sie haben sich für ein bestimmtes Gebrauchtboot entschieden und es eingehend besichtigt. Sie haben es Probe gefahren, den Preis verhandelt, den Kaufvertrag, das Übergabeprotokoll unterschrieben und es bezahlt. Wenn Sie nun annehmen, das Boot gehöre Ihnen und Sie könnten demnächst an Bord die Leinen los werfen, liegen Sie fast richtig. Fast, denn es gibt meist übersehene Finessen, die ausgesprochen lästig werden können und abschließend ein entscheidendes Papier. Sie benötigen eine Quittung, wonach das Boot von Ihnen vollständig bezahlt ist und der Verkäufer Ihnen das Eigentum komplett überträgt. Es heißt Bill of Sale.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Boot nach Zahlung ungehindert nutzen können
Gestalten Sie den Gebrauchtbootkauf von vornherein so, dass Sie frei, ohne formale Hindernisse über das Boot verfügen können, damit ablegen, den Liegeplatz, das Revier und Land, in dem Sie es gekauft haben, an Bord verlassen können. Schauen Sie sich folgende Punkte an:
1. Altlast: Liegebühr
Ist die Liegegebühr vom Voreigner tatsächlich, wie zugesagt, bezahlt? Ist das nicht der Fall oder es sind noch Raten offen, bleibt das Boot so lange am Liegeplatz, bis alles bezahlt ist. Den Vermieter des Landstell- oder Wasserliegeplatzes interessiert es nicht, wem die Yacht mittlerweile gehört. Er möchte sein Geld. Das heißt, das Boot bleibt so lange vor Ort und es entstehen Ihnen als neuer Eigner des Bootes im ungünstigen Fall weitere Kosten (Versicherung, fortlaufende Liegegebühr etc.), bis das Thema abgeschlossen ist.
2. Altlast: unbezahlte Rechnungen vor Ort
Wurden alle Rechnungen zur Betreuung des Bootes durch die Marina bezahlt? Sind Wartungsarbeiten durch Dienstleister vor Ort und Reparaturen durch Werften/weitere Zulieferer bis zum Eigentumsübergang vom Verkäufer vollständig beglichen?
3. Altlast: Luxussteuer im Ausland
Gibt es beim Kauf im Ausland am Standort des Bootes nationale Regelungen, spezielle Fristen und Steuern für die Dauer, die das Boot im Land war und noch ist? In manchen Ländern dürfen Boote unter fremder Flagge nur eine bestimmte Zeit unversteuert im Land bleiben. Sie müssen das Land zwischendurch mal nachweislich (mit entsprechenden Stempeln, Papieren) verlassen, weil ansonsten eine spezielle Steuer zu zahlen ist. In der Türkei gilt unter beispielsweise die Fünfjahresregel. Da wird dann Luxussteuer in Höhe von 25 Prozent des Bootswertes fällig. Ähnlich wie bei offenen Rechnungen für den Liegeplatz interessiert in diesem Fall die Behörde nicht, wem das Boot neuerdings gehört. Das Boot wird erst bewegt und ausklariert, wenn die Steuer bezahlt ist.
Kaufen Sie ein Boot, keine Ausreden, Probleme oder Storys
Deshalb fahren Sie am besten, wenn Sie diese Punkte mit dem Verkäufer nicht allein besprechen und vertraglich regeln, sondern sich mit Rechnungen, Quittungen, Kopien der nötigen Papiere nachweisen lassen. Kaufen Sie nämlich in der Türkei ein Boot, die Fünfjahresfrist läuft bald ab und Sie können das Boot nicht rechtzeitig außer Landes bringen, zahlen Sie zusätzlich zum Kaufpreis die Luxussteuer. Es wird lästig und müßig, nachher mit dem Verkäufer etwaige Versäumnisse zu diskutieren. Begeben Sie sich nicht in eine Pattsituation, wo Sie das Boot bereits bezahlt haben, es jedoch nicht wie vorgesehen nutzen können, weil der Verkäufer ein wichtiges Detail „vergessen“ hat.
Ohne Quittung und Eigentumsübertragung geht es nicht
«Bill of Sale»
Ein weithin unbekanntes, jedoch wichtiges Papier, das oft übersehen wird, ist die sogenannte «Bill of Sale», kurz BoS genannt. Das Collins English Dictionary bezeichnet es als „eine Urkunde zur Übertragung von persönlichem Eigentum, entweder direkt oder als Sicherheit für einen Kredit oder eine Schuld“. Das amerikanische Webster’s New World College Dictionary beschreibt es als „eine schriftliche Erklärung, die bestätigt, dass das Eigentum an einer Sache durch Verkauf übertragen wurde.“
Die «Bill of Sale» ist also ergänzend zum Kaufvertrag und dem Übergabeprotokoll ein entscheidendes Dokument. Sie ist der Nachweis dafür, dass das Boot bezahlt ist und der Verkäufer dem Käufer das Eigentum überträgt. Das kann mit einem bestimmten, in manchen Ländern vorgeschriebenen Formular geschehen, oder formlos mit einem Schreiben als Quittung, wonach das Boot bezahlt ist und der Verkäufer gegenüber dem Käufer erklärt, ihm das Eigentum zu übertragen, die sogenannte Bill of Sale. In England gibt es beispielsweise dafür das gezeigte Formular.
Der Kieler Fachanwalt Benyamin H. K. Tanis erläutert: „Die «Bill of Sale» wird grundsätzlich zum Nachweis des Eigentumsüberganges benötigt. Dies gilt nicht allein für internationale Transaktionen, sondern auch für Erwerbsvorgänge in Deutschland.“
Regeln Sie den Gebrauchtbootkauf daher so, dass beim vollständigen Eingang des Kaufpreises auf einem vereinbarten Treuhandkonto der Verkäufer dem Käufer die «Bill of Sale» binnen weniger Werktage zukommen lässt und der Verkäufer erst dann das Geld vom Treuhandkonto erhält. Dieser Ablauf Zug um Zug sollte vorher im Kaufvertrag geregelt werden, damit Sie als Käufer nach Überweisung des Kaufpreises der Quittung und Eigentumsübertragung zwecks Vorlage beispielsweise beim ADAC, Motoryacht- oder Seglerverband oder dem Schiffsregister nicht hinterherrennen. Denn das braucht nochmals reichlich Zeit.
Soweit Sie kein Formular nutzen, sollte die «Bill of Sale» mit den wesentlichen Punkten vorab fertig formuliert sein. Es empfiehlt sich, eine Frist zur Übergabe der Quittung mit Eigentumsübertragung vom Verkäufer an den Käufer zu vereinbaren.
Zwar kostet die Beschäftigung eines Anwalts, der bei der Vertragsgestaltung, der Formulierung der «Bill of Sale» hilft und vielleicht auch die treuhänderische Zahlungsabwicklung übernimmt, Geld. Sein Einsatz vermeidet Unsicherheiten, Nerven und kostspielige Fehler.
Denn ohne «Bill of Sale» erfolgt keine Umschreibung der Schiffspapiere auf Ihren Namen. Im ungünstigen Fall können Sie Ihr Schiff nicht bewegen und damit nicht ausklarieren, obwohl sie es bezahlt haben. Möchten Sie Ihr Boot in ein Schiffsregister eintragen, geht das nur mit dem Bill of Sale. Wissenswert in diesem Zusammenhang: Der Eintrag in ein Schiffsregister ist bis 15 m Länge über alles in Deutschland nicht vorgeschrieben. Ab 15 m ist er Pflicht.
Der Internationale Bootsschein oder das Schiffszertifikat benötigen Zeit
Beantragen Sie möglichst bald mit einer Kopie des «Bill of Sale» den „Internationalen Bootsschein“ sprich das Bootszertifikat in Ihrem Heimatland. Dieses Dokument wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Besitzer des Bootes sind. Erst dann können Sie Ihr Boot weltweit problemlos bewegen. Bedenken Sie, dass dieser letzte Schritt vor dem anstehenden Urlaub an Bord Zeit benötigt. Es gibt zwei Varianten. Das Bootszertifikat ist in etwa 14 - 24 Tagen beschafft, allerdings alle zwei Jahre neu zu beantragen (was meist vergessen wird). Oder das amtliche, unbegrenzt bis zum Verkauf des Bootes gültige Schiffszertifikat.
Internationaler Bootsschein 14 - 24 Tage
Der Internationale Bootsschein wird beim ADAC, dem Motoryacht- und Seglerverband besorgt. Er lässt sich beim ADAC online beantragen. Der Eintrag in das Schiffsregister dauert etwa ein Vierteljahr. Dazu wird zunächst ein sogenannter „Schiffsmessbrief“ erstellt, danach das „Schiffszertifikat“.
Nun gibt es einige Reviere, wo das alles die Bohne interessiert. In skandinavischen Gewässern fragt nach meiner Erfahrung keiner nach den Papieren. Im sonnigen Süden ist das anders, gibt es da kein Pardon. Ohne Eignernachweis bleibt das Schiff im Hafen. Sollten Sie das im sonnigen Süden gebraucht gekaufte Boot von einem Yachtspediteur abholen lassen, brauchen Sie und der Fahrer gültige Bootspapiere, einschließlich Mehrwertsteuernachweis, damit der Transport nicht unterwegs irgendwo stillgelegt wird. Dann läuft die Uhr und es wird richtig teuer.
Schiffszertifikat 12 - 14 Wochen
Das Eigentum muss komplett übertragen werden
Wichtig beim «Bill of Sale» ist, dass es ausdrücklich bestätigt, dass der Verkäufer Ihnen als Käufer alle Anteile des Schiffes überträgt, weil es Ihnen formal erst dann vollständig gehört. Früher war es in der Handelsschifffahrt üblich, dass ein Schiff mit Inhalt aller 64 Laderäume, oder eben nur anteilig, übertragen wurde. Daher kann die Formulierung gewählt werden, wonach das Eigentum des Schiffes mit 64 von 64, oder halt allen Anteilen an den Käufer übergeht.
Beim Kauf eines neuen Bootes von der Werft oder einem Händler brauchen Sie dieses Dokument nicht. Hier weisen Sie den Besitz des Bootes anhand der Werftrechnung, einer Quittung oder dem Überweisungsbeleg nach. Scannen Sie diese wichtigen Belege ebenso wie den Nachweis, dass das Boot regulär eingeführt und die Mehrwertsteuer bezahlt ist, am besten sicherheitshalber für den eines Tages anstehenden Verkauf. Vollständige Papiere erleichtern Ihnen den Verkauf später sehr.
Natürlich werden Sie sich das alles beim Kauf eines Angelbootes nicht geben. Bei einer Yacht, wo es um entsprechende Summen geht, schon. Arbeitet der Verkäufer bis zur Übergabe des unterschriebenen Bill of Sale mit Ihnen als Käufer des Bootes zusammen, steht der Nutzung Ihres gebraucht gekauften Bootes formal nichts im Weg. Sie brauchen dann „nur noch ein wenig Geduld“, bis Sie den Internationalen Bootsschein oder das Schiffszertifikat im Briefkasten haben.