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Die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung in der Praxis

Bei der Entscheidung für den Kauf eines gebrauchten Bootes ist der Preis eines der wichtigsten Entscheidungskriterien. Aber was auf den ersten Blick nach einem Schnäppchen aussieht, kann sich im Verlauf der Eignerschaft schnell als teurer Irrtum entpuppen.
Von Carsten Kemmling, veröffentlicht am 03.09.2015, aktualisiert am 02.12.2022
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung
- Die vier Seetauglichkeitskategorien (A, B, C, D)
- Welche Ausnahmen gibt es bei der CE-Kennzeichnung?
- Vorsicht bei Booten ohne CE-Kennzeichnung
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Die CE-Kennzeichnung
Kategorie A
Geeignet für Hochsee- und Langfahrt-Törns (z. B. Transatlantik). Die Boote/Yachten sind für Wetterverhältnisse von über 8 Beaufort und signifikanten Wellenhöhen über 4 Meter ausgelegt/konzipiert (z. B. im Hochseebereich).
Kategorie B
Geeignet für kürzere Hochsee-Törns außerhalb küstennaher Gewässer. Die Boote/Yachten sind für Wetterverhältnisse von bis zu 8 Beaufort und Wellenhöhen von bis zu 4 Meter ausgelegt/konzipiert.
Kategorie C
Die Boote/Yachten sind konzipiert für Fahrten in küstennahen Gewässern, großen Meeresbuchten, in Flussmündungen, Seen und auf Flüssen. Sie müssen Wellenhöhen von bis zu 2 Metern und Windstärken bis zu 6 Beaufort ohne fremde Hilfe abwettern können.
Kategorie D
Boote/Yachten sind ausgelegt für Fahrten in geschützten küstennahen Gewässern, kleinen Buchten, auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen. Windstärke bis zu 4 Beaufort, Wellenhöhe bis zu 0,3 m (vorbeifahrende Schiffe).
Neben den offensichtlichen Themen, wie verdeckten Mängeln, können besonders Zulassungsprobleme das Portemonnaie schwer belasten. So verlangt der Gesetzgeber seit 1998 mit der Sportboot kaufen-Richtlinie 94/25/EG für Schiffe, die im europäischen Wirtschaftstraum betrieben werden, eine sogenannte CE-Kennzeichnung.
Genügt der EG
Der Bootshersteller erklärt damit, dass das Produkt den Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft genügt und grenzübergreifend gehandelt werden darf. Dabei geht es insbesondere um das Einhalten von Richtlinien bezüglich des Lärm-Aufkommens, des Abgas-Ausstoßes, aber auch um die Seetüchtigkeit. Es handelt sich um die Vereinheitlichung von Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Bootsektor. Diese Regelung gilt sowohl für neue Boote als auch für Gebrauchtboote.
Bei der CE-Kennzeichnung für Sportboote handelt es sich um eine Konformitätserklärung für den EU-Raum. Als Sportboote gelten alle Boote für Sport und Freizeit mit einer Länge zwischen 2,5 und 24 Metern. Eine CE-Kennzeichnung wird vom Bootshersteller oder einem in der EU bevollmächtigten Partner ausgestellt. Die Kennzeichnung erfolgt nicht nur für das Boot, sondern auch für den Motor.
Vier Seetauglichkeitskategorien
In der Regel entsprechen Boote, die in der EU hergestellt wurden, den Vorschriften. Das erkennt man an dem CE-Kennzeichen, das sichtbar am Schiff angebracht sein muss. Mit dieser Plakette kann es in der EU frei verkauft werden. Die CE Plakette gibt auch Auskunft darüber, wie Seetauglich das Schiff ist. Dabei wird zwischen vier Seetauglichkeitskategorien unterschieden. Eine Yacht der Kategorie A (Hochsee), muss mit Wellen über 4 m und Windstärken über 8 Beaufort umgehen können. Ein Boot der Kategorie B, sollte Wellen bis 4 m und Windstärken von bis zu 8 Beaufort bei voller Beladung sicher widerstehen. Die Seetauglichkeitskategorie C steht für Küstengewässer. Per Definition, Wellen bis 2 m und Windstärken von maximal 6 Beaufort. Ein Wasserfahrzeug der Kategorie D (Geschützte Gewässer) ist für Wellen von 0,3 m und Wind bis zu 4 Windstärken ausgelegt.
Außerhalb der EU
Schwieriger ist der Nachweis bei dem Erwerb eines Schiffes, das außerhalb der EU gebaut wurde. In diesem Fall muss der Hersteller mit einer sogenannten Konformitätserklärung dokumentieren, dass sein Produkt den Anforderungen der Sportbootrichtlinie entspricht.
Eine Ausnahme von der Regelung gibt es für gebrauchte Boote und Yachten, die vor der Einführung der Verordnung am 16.6.98 gebaut wurden. Wenn sie in dieser Zeit bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen worden sind, ist kein CE-Zeichen nötig.
In dem Fall, dass ein Gebrauchtboot nicht der EU-Norm entspricht, fallen für eine nachträgliche Zertifizierung also zusätzliche Kosten an. Der Nachweis über die Erfüllung der geforderten Bauvorschriften ist aber oft so teuer, dass man sich sehr genau ausrechnen muss, ob sich der Aufwand lohnt. Er dürfte nur für sehr hochpreisige Yachten Sinn machen.
Die Norm achten
Ein Ignorieren der CE-Vorschrift kann für den Käufer unangenehm werden. Boote ohne CE-Kennzeichnung können in der gesamten EU bei Kontrollen von den entsprechenden Behörden an die Kette gelegt werden. Besonders in Frankreich und Spanien wird auf die Einhaltung der CE-Norm geachtet. Den Eignern drohen hohe Strafen.
Außerdem lehnen Versicherungen im Schadenfall eine Regulierung ab. Und der Weiterverkauf solcher Schiffe gestaltet sich sehr schwierig.
CE-Kennzeichnung, die wichtigsten Punkte:
- Die CE-Kennzeichnung ist Vereinheitlichung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Boote (Lärm-, Abgas-Ausstoßes, Seetüchtigkeit).
- Für Sportboote gibt es 4 Seetauglichkeitskategorien (A - Hochsee, B – Außerhalb von Küstengewässern, C – Küstennahe Gewässer, D – Geschützte Gewässer).
- Alle Boote (2,5 m - 24 m), die im EU Raum zugelassen werden sollen, brauchen eine CE-Kennzeichnung.
- Die CE-Einstufung (Kategorie) muss gut sichtbar im Boot angebracht.
- In der Regel wird die Konformität direkt vom Hersteller oder von einem in der EU bevollmächtigter Partner bescheinigt.
- Ausnahme von der Regelung gibt es für Gebrauchtboote, die vor der Einführung der Verordnung am 16.6.98 gebaut wurden.
- Boote ohne CE-Kennzeichnung können in der gesamten EU bei Kontrollen von den entsprechenden Behörden an die Kette gelegt werden.
- Sportboote, die außerhalb der EU erworben werden, haben in der Regel keine Konformitätserklärung (CE).
- Achten Sie auf das CE-Zeichen im Boot und die vom EU-Importeur unterzeichnete Konformitätserklärung im Betriebshandbuch.
Verfügt ein Boot über eine CE-Kennzeichnung, gehören dazu drei Dinge:
- Am Boot fest befestigte CE-Plakette.
- Eine Konformitätsurkunde, vom Hersteller oder EU-Importeur unterzeichnet.
- Ein Handbuch in Landessprache des Zielmarkts.