Praxis10 min Lesezeit
Welchen Bootsführerschein brauche ich in Deutschland?
Ein Wegweiser durch den deutschen Schein-Dschungel
Wer ein Sportboot zu Freizeitzwecken fahren will, braucht einen Führerschein. Dafür gibt es in der Bundesrepublik Deutschland sage und schreibe zwölf Papiere. Hier der Wegweiser zur Navigation durch den Schein-Dschungel.
Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 25.02.2022, aktualisiert am 01.03.2023
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- was Sie über Führer-, Funk-, kleine und große Knallscheine wissen sollten
- welche Patente es in Deutschland gibt und was man davon überhaupt braucht
- wo jenseits der üblichen 15 PS Regel spezielle 5 und 6 PS Limits zum führerscheinfreien Fahren gelten
- wo führerscheinfreies Segeln auf 6 und 12 qm limitiert ist
- das Bodenseeschiffer- und Ferienpatent
- das Deutsche Hochrheinpatent (Stein am Rhein - Schaffhausen)
- die Vorschriften für den übrigen Rhein
- Spezialregelungen für Berliner Gewässer und sogenannte «Landesgewässer»
- welche Scheine man zum Chartern einer Yacht braucht
- praxisnahe Ausnahmen und Erleichterungen
- was der Motorbootfahrer braucht
- was der Segler braucht
- was es mit dem neuen «Kleinschifferzeugnis» auf sich hat
Artikel vorlesen lassen
Bootsführer oder Steuermann?
Im Unterschied zum Straßenverkehr, wo der Fahrer einen Führerschein braucht, muss auf führerscheinpflichtigen Booten im Freizeitbereich nur der Bootsführer (das ist die Person an Bord, die die Verantwortung trägt) den vorgeschriebenen Führerschein haben. Der Fahrer, sprich Rudergänger bzw. Steuermann, nicht. Dabei muss die Person, die steuert, natürlich die Anweisungen des Bootsführers ausführen.
Ohne Führerschein dürfen Boote mit einem Motor unter 15 PS (das sind 11,03 Kilowatt) auf den meisten Binnengewässern geführt werden. Einschränkungen von dieser Regel mit anderen Limits hinsichtlich PS und sogar Segelflächengröße gelten auf dem Bodensee, dem Rhein, in Berliner Gewässern und sogenannten Landesgewässern. Sie werden im folgenden Beitrag erklärt.
Die gute Nachricht vorweg: Mit folgenden drei Papieren ist der deutsche Hobbyskipper in den üblichen Fällen auch international ausreichend "bescheint":
- dem Sportbootführerschein Binnen oder dem Sportbootführerschein See
- dem "kleinen Knallschein"
- einem Funkschein, falls es eine Funkanlage an Bord gibt (Binnen UBI, Küste SRC)
Die Führerscheine in Deutschland
In Deutschland gibt es für die Freizeitschifffahrt insgesamt sieben Bootsführerscheine, ergänzend den sogenannt kleinen bzw. großen «Pyroschein» und dazu noch drei verschiedene Funkzeugnisse. Alles in allem zwölf verschiedene Papiere:
- Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)
- Sportbootführerschein-See (SBF-See)
- Bodenseeschifferpatent (BSP)
- Hochrheinpatent für die Strecke Stein am Rhein bis Schaffhausen
- Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor
- Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor
- Sporthochseeschein (SHS) für Segel und/oder Motor
- Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN), "kleiner Pyroschein" genannt
- Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN), der "große Pyroschein"
- UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
- allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
So viele Formalien, Prüfungen und Scheine sind nicht lustig. Ein genauer Blick, welche Anforderungen und Gewässer die jeweiligen Scheine abdecken, zeigt dann rasch, dass es so schlimm gar nicht ist. Schauen wir uns das einmal der Reihe nach an: Die erstgenannten beiden Bootsführerscheine sind für Freizeitzwecke die wichtigsten: der Sportbootführerschein Binnen und der Sportbootführerschein See. In den meisten Fällen langt einer dieser beiden Scheine schon. Dazu noch der "kleine Pyroschein" - umgangssprachlich Knallschein genannt - und einen der Funkscheine, falls man sich den Zinnober mit dem Funkgerät überhaupt gibt. Damit hat der Freizeitschiffer mit üblichen nautischen Ambitionen weitgehend gute Karten.
Der SBF-Binnen berechtigt zum Führen von Booten bis 20 Meter Länge (auf dem Rhein bis 15 m) mit einem Motor mit mehr als 15 PS auf deutschen Binnen-Schifffahrtsstraßen. Dieser Schein ist auch dann zum Führen eines Segelbootes mit einem Motor mit mehr als 15 PS Antriebsleistung vorgeschrieben, wenn nur gesegelt wird. Der SBF-Binnen ist auf gängigen ausländischen Binnenrevieren zum Führen eines Sportbootes anerkannt. Voraussetzungen: Mindestalter für den SBF-Binnen unter Segeln 14 Jahre, für den SBF-Binnen unter Motor 16 Jahre.
Sonderregelungen für den Rhein und sogenannte Landesgewässer
Auf dem Rhein ist der SBF-Binnen bereits ab 5 PS vorgeschrieben. Auf manchen Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg (zum Beispiel: Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße und Spree-Oder-Wasserstraße) ist der SBF-Binnen (unter Segeln) zum Führen eines Segelbootes ab 6 qm Segelfläche vorgeschrieben. Auf den meisten deutschen Binnen-Wasserstraßen dürfen Segelboote ohne Bootsführerschein geführt werden. Allerdings wird auf manchen Landesgewässern, das sind Gewässer, die auch von der Berufsschifffahrt befahren werden, zum Segeln der SBF-Binnen verlangt.
Der SBF-See
Wer auf See-Schifffahrtsstraßen ein Boot mit mehr als 15 PS führen will, braucht diesen Schein. Als See-Schifffahrtsstraßen gelten der gesamte Küstenbereich bis 3 Seemeilen vor der Küste, die Emsmündung und bezeichnete Fahrwasser außerhalb der 3-Meilen-Zone. Wie der SBF-Binnen ist er zum Führen eines Segelbootes mit einem Motor mit mehr als 15 PS vorgeschrieben, auch, wenn nur gesegelt wird. Der SBF-See ist international auf allen gängigen ausländischen Küstengewässern anerkannt. Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, ausreichende Sehfähigkeit und ausreichender Gesundheitszustand. Die Sehfähigkeit ist deshalb wichtig, weil es viele Menschen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche gibt. Wer diese beiden Farben schlecht oder nicht unterscheiden kann, hat mit Sektoren, Fahrwasserbeleuchtungen oder Positionslaternen Probleme.
Das Bodenseeschifferpatent
Mit dem Bodenseeschifferpatent dürfen Sie auf dem Bodensee Motorboote mit mehr als 6 PS und Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche führen. Das Bodenseeschifferpatent gibt es in der Motor- und Segelvariante. Für beide Versionen ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Voraussetzungen: Das Mindestalter für das Bodenseeschifferpatent unter Segeln 14 Jahre, für das unter Motor beträgt 18 Jahre.
Das Ferienpatent für den Bodensee
Obwohl es sich hier nicht um einen Schein, sondern eine Touristen-freundliche Sonderregelung für Bodenseeurlauber handelt, lohnt es sich, sie zu kennen: Für höchstens einen Monat im Jahr kann sich der Inhaber eines SBF-Binnen, eines SBF-See oder eines Sportküstenschifferscheins für eine kleine Gebühr von einem Schifffahrtsamt am Bodensee das sogenannte "Ferienpatent" ausstellen lassen.
Das Hochrheinpatent
Wer den Rhein auf der Strecke zwischen Stein am Rhein vom ersten Fahrwasserzeichen unterhalb der Straßenbrücke bis zur Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen befahren will, benötigt einen weiteren speziellen Führerschein allein für dieses Gewässer. Das regelt Artikel 12.10 der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung. Für das deutsche Hochrheinpatent ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Beide Prüfungen werden am gleichen Tag abgenommen. Der theoretische Teil kann nicht mit der Theorieprüfung zum Bodenseeschifferpatent erledigt werden. Ebenso muss die praktische Prüfung immer abgelegt werden. Ein Befähigungsnachweis reicht nicht. Folgende Themen und Manöver werden geprüft:
- Anlegen bei Berg- und Talfahrt
- Mann über Bord
- Manöver im Strömungsgewässer
- Streckenkunde
- Verhalten Berg- und Talfahrt
Für die praktische Prüfung muss ein Schiff mit Schiffsführer gestellt werden, wobei der Schiffsführer Inhaber natürlich des Hochrheinpatents sein muss.
Die Anmeldung zur Hochrheinprüfung geht nur schriftlich beim Schifffahrtsamt Bodenseekreis. Wichtig zu wissen. Es gibt zwei verschiedene Hochrheinpatente. Das deutsche Hochrheinpatent ist nicht zu verwechseln mit dem schweizerischen, welches auf folgender Strecke gilt: Basel mittlere Rheinbrücke bei Rheinkilometer 166,64 und Rheinfelden Straßenbrücke bei Rheinkilometer 149,22.
Weitere Scheine
Zwar gibt es außerhalb der 12-Meilen-Zone für nicht-kommerzielle-Fahrten keine Führerscheinpflicht. Dennoch absolvieren viele Skipper sicherheitshalber eine Ausbildung zu weiterführenden Scheinen wie dem SKS, SSS und SHS. Sei es, um das nötige Handwerk zur Schiffsführung auf See zu erlernen, oder weil sie kommerzielle Fahrten anbieten.
Das sogenannte «Kleinschifferzeugnis»
Es wird generall haarklein zwischen privater und gewerblicher Nutzung von Sportbooten unterschieden. Als «gewerblich» gilt praktisch alles, was kein reiner Erholungszweck ist. Seit dem Januar 2022 müssen gewerblich, beruflich oder dienstlich geführte Fahrzeuge mit einer Länge unter 20 Metern laut «Binnenschiffspersonalverordnung» mindestens mit einem Kleinschifferzeugnis geführt werden. Das Bundesverkehrsministerium erwartet diesen Führerschein nicht allein beim typischen Berufsfahrzeug, sondern auch an Bord von Ausbildungsbooten von Sportbootschulen, Werften oder Bootshändlern bei einer Vorführfahrt. Sogar Trainerboote sind betroffen, soweit die Ausbildung nicht ehrenamtlich und kostenlos erfolgt. Immer dann also, wenn ein Fahrzeug nicht „zu Sport- oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht der Sportbootführerschein Binnen auf Bundeswasserstraßen im Binnenbereich nicht mehr aus.
Wurde die gewerbliche Tätigkeit nun vor dem 17. Januar 2022 ausgeübt, galt bisher eine Übergangsreglung zur Ausstellung ohne Prüfung bis zum 18. Januar 2024. Bis zu dahin durfte auch weiterhin gewerblich mit den Sportbootführerscheinen gefahren werden. Diese Frist wurde vom Bundesverkehrsministerium um ein Jahr verlängert. Immerhin ist eine gewerbliche Ausbildung auf wind- oder muskelbetriebenen Fahrzeugen oder Motorbooten mit weniger als 15 PS von dieser Regelung ausgenommen. Somit wird beispielsweise für das leicht motorisierte Trainerboot (mit einer Leistung unter 11,03 kW) oder die SUP-Ausbildung kein Kleinschifferzeugnis benötigt.
Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor.
Manche Vercharterer erwarten aus guten Gründen den SKS. Für den Sportküstenschifferschein ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, SBF-See und ein 300 Seemeilen Nachweis an Bord von Yachten in Küstengewässern als Crew-Mitglied.
Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor
Das zweite weiterführende Patent ist der Sportseeschifferschein. Er bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Bootes in allen Gewässern um Europa außerhalb der 30-Meilen-Zone und weltweit in der 30-Meilen Zone verfügt. Für das gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes in der 30-Meilen-Zone sowie den meisten Gewässern Europas ist der SSS Vorschrift. Dafür ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen.
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre. Man muss keinen Sportküstenschifferschein (SKS) haben, um den SSS zu machen. Jedoch müssen Führerscheinanwärter, die nur den SBF-See haben, höhere Anforderungen erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Wenn Sie den SBF-See, aber nicht den SKS haben, müssen Sie 1.000 Seemeilen auf Yachten als Wachführer oder dessen Stellvertreter nachweisen.
Sporthochseeschein (SHS) für Segel und/oder Motor
Dieses Patent bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes weltweit auf hoher See verfügt. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung zu absolvieren. Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, mindestens 1.000 Seemeilen auf Yachten nach Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS) als Skipper, Co-Skipper oder Wachführer. Zwar kann die Prüfung bereits ab Nachweis von 500 Seemeilen abgelegt werden, der Führerschein wird erst bei Nachweis von 1.000 Seemeilen ausgestellt. Für das gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes auf hoher See ist der SSS vorgeschrieben.
drei Funkzeugnisse
Zusätzlich zu einem der oben genannten Bootsführerscheine benötigt der Schiffsführer einen Funkschein, wenn eine Funkanlage an Bord eingebaut ist. Dabei werden abhängig vom Revier - Binnengewässer, See oder Hochsee - folgende drei Funkscheine unterschieden.
1. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Damit darf in Binnengewässern eine UKW-Funkanlage bedient werden. Um auf Binnengewässern bei unsichtigem Wetter ablegen zu dürfen, ist außer dem Radar die Nutzung einer UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk vorgeschrieben. Inhaber des UBI dürfen nur am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen, nicht am See-Schifffahrtsfunk, wo das SRC oder LRC vorgeschrieben ist. Für das UBI ist eine theoretische und praktische Prüfung zu bestehen. Mindestalter für die Prüfung ist 15 Jahre.
2. Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)
Mit dem sogenannten "Short Range Certificate" SRC darf eine UKW-Funkanlage auf dem Meer bedient werden. In häufig befahrenen Seegebieten reicht die Abdeckung meist mindestens 30-40 sm vor die Küste. Das SRC berechtigt zur Bedienung von UKW-Sprechfunkanlagen auf Sportbooten im Seefunkdienst, nicht auf Binnengewässern. Für die meisten Skipper reicht das SRC deshalb aus, sofern sie keine Törns über das offene Meer oder in Binnengewässern planen. Für das SRC ist eine theoretische und praktische Prüfung zu bestehen. Mindestalter für die Prüfung ist 15 Jahre.
3. Das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)
Mit dem "Long Range Certificate" LRC darf auf dem Meer eine UKW-, Grenzwellen-, Kurzwellen- und Satellitenfunk-Anlage bedient werden. Die Abdeckung dieser Funkanlagen reicht bis auf die hohe See. Das LRC beinhaltet alle Fertigkeiten des SRC und berechtigt zur Bedienung über die der UKW-Sprechfunkanlage hinaus auch anderer Funkeinrichtungen wie einer Grenzwellen-, Kurzwellen- und Satellitenfunk-Anlage. Mit diesen zusätzlichen Kommunikationsmitteln ist der Funkkontakt fast überall auf dem Meer möglich. Für das LRC ist eine theoretische und praktische Prüfung zu bestehen. Mindestalter für die Prüfung ist 18 Jahre.
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN): "Kleiner Pyroschein"
Wenn es an Bord Seenotsignalmittel der Kategorie T2 (das sind die üblichen Seenotraketen) gibt, muss mindestens ein Crew-Mitglied den "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel" (FKN) vorweisen. Umgangssprachlich wird der FKN auch als "Pyroschein", "kleiner Pyroschein" oder "Knallschein" bezeichnet. Auf den meisten privaten Booten und Charteryachten gibt es solche Seenotsignalmittel.
Es ist keine große Sache, die Prüfung zum kleinen Pyroschein abzulegen. Meist wird sie am gleichen Tag wie die Prüfung zum SBF-Binnen oder SBF-See abgenommen. Der theoretische Teil der Prüfung enthält 15 Fragen aus einem Katalog von insgesamt 60 Fragen. Im praktischen Teil ist zu zeigen, dass man die Seenotsignalmittel (Raketen, Fackeln, Rauchdosen) richtig verwenden kann. Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre und Besitz eines Bootsführerscheins.
Ausnahme Schleswig-Holstein: wer in diesem Bundesland ein Boot mit Seenotsignalmitteln der Kategorie T2 chartert, kann sich vom Vercharterer in die Benutzung der Seenotsignalmittel einweisen lassen und erhält die sogenannte "Pyro-Bescheinigung" auf dem kleinstmöglichen Dienstweg, obwohl er keine Prüfung zum Fachkundenachweis abgelegt hat.
der «große Knallschein», Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Wer eine Leuchtpistole an Bord seines eigenen Bootes hat, benötigt den SKN und eine entsprechende Waffenbesitzkarte. Für Charterer und Vercharterer gibt es folgende praxisnahe Lösung: An Bord eines Charterbootes genügt eine Einweisung in die Handhabung bei der Bootsübergabe.
Für welches Boot in welchem Gewässer welchen Schein?
- Jollen- und Regattasegler kleiner Boote: Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)
- Wanderjollensegler mit kleinem Außenborder: Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)
- Motorbootfahrer über 5 PS auf dem Rhein: Sportbootführerschein-See (SBF-See)
- Motorbootfahrer über 6 PS auf dem Bodensee: Bodenseeschifferpatent Motor, revierfremde Urlauber hilfsweise für einen Monat das Ferienpatent
- Segler mit Boot über 12 qm auf dem Bodensee: Bodenseeschifferpatent Segel, revierfremde Urlauber hilfsweise für einen Monat das Ferienpatent
- Motorbootfahrer über 15 PS: Sportbootführerschein-See (SBF-Binnen oder See)
- Segler mit Hilfsmotor über 15 PS: Sportbootführerschein-See (SBF-Binnen oder See)
- Segler üblicherweise beim Bootsverleih zum Mieten einer Jolle: Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)
- Charterskipper einer Motor- oder Segelyacht mit Maschine über 15 PS: Sportbootführerschein-See (SBF-See), ergänzend Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor