Ratgeber für den Bootskauf2 min Lesezeit
Haftung für etwaige Mängel
Was Sie zu diesem heiklen Thema bei Vertragsabschluss wissen sollten
Dieses Thema ist eine zweischneidige Sache: Der Käufer möchte sich aus nachvollziehbaren Gründen gegenüber versteckten Vorschäden absichern. Der Verkäufer erwartet zu Recht, nicht weiter mit dem verkauften Boot behelligt zu werden.
Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 20.02.2019, aktualisiert am 10.10.2024
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- Wissenswertes zum Thema Haftungsausschluss
- welche Frist beim privaten Kauf gilt
- welche Frist beim Bootskauf vom Händler gilt
- Wissenswertes zum Thema «arglistige Täuschung»
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Inhaltsverzeichnis
Auch wenn Sie einen guten Eindruck vom Boot und Verkäufer haben, bleibt das Risiko verborgener Mängel oder eines unentdeckten Schadens. Nun gehört das zum Kauf eines Gebrauchtboot, welches Sie entsprechend günstig erwerben, dazu. Planen Sie von vornherein ein Budget für solche Eventualitäten ein. Solche Überraschungen können nicht ausgeschlossen werden.
Es gibt immer mal ein Zubehör, welches nach einer Weile den Dienst quittiert, gereinigt, repariert oder ersetzt, werden muss. Ärgerlich wird es dann, wenn es sich um ein schlecht gewartetes oder notdürftig repariertes Teil handelt, das längst marode war und von dessen mangelhaftem Zustand der Verkäufer und auch Sie als Käufer hätten wissen müssen.
Haftungsausschluss
Als cleverer Käufer werden Sie versuchen, das Boot ohne expliziten Haftungsausschluss zu kaufen. Dann können Sie beim Erwerb von einem privaten Eigner, innerhalb von zwei Jahren ab Kauf des Bootes, gegenüber dem Verkäufer Mängel geltend machen.
Sollte sich der Verkäufer darauf pauschal nicht einlassen, können Sie eine Haftung für bestimmte, Ihnen beim Boot neuralgisch erscheinende Punkte (beim Motorboot beispielsweise die Maschine, beim Kunststoffboot das Thema Osmose) erwarten. Als Kompromiss kann eine gedeckelte Kostenbeteiligung bis zu einem bestimmten Betrag vereinbart werden. Oder es wird eben am Preis für das Boot «gefeilt».
Auch wenn der Haftungsausschluss wirksam, d. h. formal richtig zwischen dem Verkäufer und Ihnen als Käufer vereinbart wurde, gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel am Boot arglistig verschweigt. Dann haftet der Verkäufer, obwohl ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag vereinbart war. Diese «Arglistigkeit» muss der Käufer dem Verkäufer aber nachweisen. Anders ist es, wenn Sie ein gebrauchtes Boot vom Händler kaufen. Dann lässt sich nach deutschem Recht die Gewährleistung nicht ausschließen und lediglich von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.
Die Beispiele zeigen: Finessen des Kaufvertrages haben weitreichende Folgen.
Im Grunde ist der Kauf eines Bootes als kostspieliges «Spielzeug» für die Freizeit eine emotionale, begeisternde Sache: Sie entscheiden sich für Abgeschiedenheit, Freiheit, Sehnsucht, vielleicht auch ein tolles, repräsentatives Objekt. Mit dem Kauf eines gebrauchten Bootes verwirklichen Sie einen langgehegten Traum. Wenn Sie aber bei den entscheidenden Punkten einen kühlen Kopf bewahren, dabei Schritt für Schritt vorgehen, ist von Anfang an klar, worauf Sie sich einlassen. Bitten ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Fachmann – sei es einen handwerklich erfahrenen Freund oder Bekannten, einen Gutachter oder erforderlichenfalls einen fachlich bewanderten Juristen – bei.