Ratgeber für den Bootskauf6 min Lesezeit

Die Formalitäten

Warum Sie als Käufer und Bootseigner folgende lästigen Vorschriften kennen sollten

Die Formalitäten
Mit den richtigen Bootspapieren sind Sie als Käufer auf der sicheren Seite. © boot24.ch

Entspricht das Boot den europaweit gültigen CE-Normen? Hier ist bei Importen von Übersee oder dortigen Werftbauten Vorsicht geboten. Hinzu kommen von Land zu Land oder regional unterschiedliche Vorschriften zur Motorisierung, Abgasnormen und Fäkalientanks.

Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 20.02.2019, aktualisiert am 10.02.2023

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • was die 1998 eingeführte Sportbootrichtlinie 94/25/EG samt CE-Kennzeichnung für den Gebrauchtbootkäufer heißt
  • warum das Baudatum eines Bootes bezüglich der CE-Norm interessant sein kann
  • Vorsicht bei gefälschten CE-Plaketten und Dokumenten
  • Mehrwertsteuer: welche Deklarationen es gibt
  • wie die Erfüllung der Vorschriften nachgewiesen wird

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Die weltweit strengsten Vorschriften gibt es am Bodensee. Wenn Sie dort ein Boot mit einer Einbaumaschine betreiben wollen, heißt es aufpassen (siehe Bodenseezulassung). Das geht bis zum Material für das Gehäuse des Dieselvorfilters. Dieses darf kurioserweise nicht aus zweckmäßigem Glas sein, wo Ablagerungen und die gefürchtete Dieselpest zu sehen sind. Metall ist Vorschrift. Es ist eine Frage weniger Handgriffe, das Unterteil des Filtergehäuses zu wechseln. Aber wehe, wenn die Maschine an sich nicht zugelassen ist. Dann wird es teuer.

Fäkalientank

Boote, die vor 1980 gebaut wurden, müssen in der Bundesrepublik keinen Fäkalientank haben. Manchmal lohnt ein genauer Blick in die Papiere. Schauen Sie nach, wann das Boot gebaut und wann es in Betrieb genommen wurde. Das sind zwei verschiedene Termine.

CE-Kennzeichnung

Ein Thema für sich ist die 1998 mit der Sportbootrichtlinie 94/25/EG eingeführte CE-Kennzeichnung. Obwohl diese Richtlinie vier Kategorien von «A» für Hochsee bis «D» für geschützte Gewässer unterscheidet, sind erfahrene Nautiker sich einig, dass diese Norm über die tatsächliche Eignung von Booten für verschiedene Gewässer wenig aussagt. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Norm entstand, um den Handel und Revier-Wechsel von Sportbooten innerhalb der EU zu erleichtern. Über die Güte und Seetauglichkeit sagt die Norm wenig aus.

Nun spielt es ähnlich wie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Straße keine Rolle, ob die Vorschrift sinnvoll ist oder nicht. An der CE-Kennzeichnung führt kein Weg vorbei. Besonders in Frankreich und Spanien wird auf die Einhaltung der CE-Norm geachtet. Jeder Hafenmeister oder Beamte einer
Klarierbehörde kann nach den Papieren fragen und das Boot gegebenenfalls stilllegen. Dann droht dem Eigner eine empfindliche Strafe. Als Käufer sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass das in Betracht gezogene Boot der CE-Norm entsprechen muss, wenn das Boot nach dem 16. Juni 1998 in Europa gebaut wurde. Außerdem wird das Boot eines Tages wieder verkauft. Für in die EU eingeführte Gebrauchtboote galt und gilt der Juni 2006 als Termin. Bis dahin ging es ohne CE-Konformität.

Boote aus Übersee

Deshalb kommen beispielsweise in Übersee wie den USA gebaute Boote neueren Datums für den Kauf und Betrieb in europäischen Gewässern nicht in Betracht, soweit sie nicht über eine CE-Kennzeichnung verfügen.

Es geht um die Lärmbelästigung, den Abgasausstoß und die Seetüchtigkeit. Die CE-Norm ist im Wesentlichen eine Vereinheitlichung von Bau- und Ausrüstungsvorschriften bei Sportbooten zwischen 2,5 und 24 Metern Länge. Man erkennt das am sichtbar angebrachten CE-Kennzeichen. Nur mit dieser fest am Boot angebrachten Plakette darf ein Boot in der EU verkauft werden.

Aber Vorsicht: Manchmal wird dabei gemogelt, auch bei Motorbooten bekannter Marken. Es gibt Boote mit gefälschten Dokumenten.

Die CE-Plakette

Die CE-Plakette nennt das vorgesehene Fahrtgebiet:

  • Kategorie «A»: Eine Yacht muss mit Wellen über 4 Meter und Windstärken über 8 Beaufort zurechtkommen (Hochsee).
  • Kategorie «B»: Gilt für eine Wellenhöhe bis 4 Meter und bis 8 Windstärken.
  • Kategorie «C»: Für Küstengewässer, das heißt maximal 2 Meter hohe Wellen und bis 6 Windstärken.
  • Kategorie «D»: Für geschützte Gewässer, mit bis zu 30 cm Wellenhöhe und bis zu 4 Windstärken.

Achten Sie bei der Besichtigung des Bootes auf die Konformitätserklärung. Das Dokument gehört zur Plakette und sollte für den Fall einer Kontrolle zumindest als Kopie in der Mappe mit den Schiffspapieren zur Hand sein. Auch ein Betriebshandbuch in der Sprache des Landes, in welches das Boot ausgeliefert wurde, ist vorgeschrieben.

Wurde das Boot außerhalb der EU gebaut, müssen die Werft oder der Importeur mit einer sogenannten Konformitätserklärung nachweisen, dass das Boot den Anforderungen der europäischen Sportbootrichtlinie entspricht. Das ist meistens machbar, aber die gründliche Lektüre der Bestimmungen und Überprüfung am Objekt ist – gerade bei Motorbooten – aufwendig. Deshalb lohnt sich diese Zertifizierung-Bürokratie nachträglich nur bei hochwertigen Booten, soweit keine Umbauten vorzunehmen sind. Spezialisten lassen sich diese unbeliebte Arbeit gut bezahlen.

Nehmen Sie diese Norm als Formalie, die wenig über die tatsächliche Eignung des Bootes aussagt. Wie gut es nämlich gebaut ist, ob und wie es über die Jahre gepflegt wurde, ob sicherheitsrelevante Arbeiten gemacht wurden, all das sagt diese Norm leider nicht aus.

Die Mehrwertsteuer

Ein wichtiges und auf den ersten Blick undurchsichtiges, im Grunde aber einfaches Thema ist die Mehrwertsteuer.

«Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Bewohnern genutzt werden, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden. Das heißt: Die Mehrwertsteuer muss in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein». So steht es in den Zollbestimmungen der Europäischen Union. Obwohl dieser Hinweis auch für den Nichtjuristen verständlich und eindeutig ist, braucht er folgende Ergänzung: Irgendeine mündliche oder nebulöse Erklärung des Verkäufers, wonach die Mehrwertsteuer von einem Voreigner des Bootes oder ihm selbst mal bezahlt worden ist, genügt nicht. Sie muss mit einer Rechnung für das Boot, aus welcher der Nettobetrag für das Boot und die darauf zu entrichtende Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, dokumentiert sein; zweitens mit dem Nachweis der Zahlung, entweder an die Werft, den Händler oder bei der Einfuhr des Bootes an das zuständige Finanzamt, bzw. die Steuerkasse. Am besten beweisbar ist das mit einer lesbaren Fotokopie des Überweisungsbeleges. Damit sind Sie als Käufer des Bootes auf der sicheren Seite. Fehlen diese Unterlagen, sind Sie es nicht.

Vorsicht Kontrolle

Dann schwebt über Sie als Eigner des gebraucht gekauften Bootes das Damoklesschwert einer Kontrolle. Diese kann jederzeit stattfinden. Jemand vom Zoll oder einer ausländischen Behörde kann Sie unterwegs anhalten und Ihre Papiere überprüfen. Man hat diese Unterlagen dann praktischerweise in der Mappe mit den Schiffspapieren, Zulassungen und dem Führerschein. Ist das nicht der Fall, gibt es Ärger und der Törn oder Urlaub ist zu Ende. Außerdem müssen Sie die nicht nachgewiesene Mehrwertsteuer dann bezahlen: In vielen Ländern beträgt die zusätzlich zu entrichtende Mehrwertsteuer heute annähernd ein Fünftel, in Dänemark oder Schweden ein Viertel des Nettopreises für das Boot. Es geht es also um viel Geld.

Wenn Sie sich nicht mit diesem Thema befassen möchten, lassen Sie die Angelegenheit vom Steuerberater Ihres Vertrauens prüfen. Bei Unsicherheiten können Sie auch den Zoll oder das zuständige Finanzamt fragen. Dann kostet es nichts, könnte aber weitere Fragen auslösen. Zum Beispiel, wo Sie trotz geringer Steuerzahlungen das Geld für das Boot herhaben.

Beim neuen Boot ist die Mehrwertsteuer dort zu bezahlen, wo es «Teil des Wirtschaftsverkehrs» wird. Das ist der Ort, wo die Yacht ausgeliefert wird, der offizielle Heimathafen oder der Liegeplatz des Bootes. Beim Gebrauchtboot ist die Sache etwas unübersichtlicher. Besonders dann, wenn das Boot bereits mehrere Eigner hatte. Da muss dann der erwähnte Nachweis (Rechnung und/oder Überweisungsbeleg) her.

Hat der Verkäufer des Bootes diese Unterlagen nicht, gibt es drei Möglichkeiten: Sie kaufen das Boot nicht. Oder es muss über den Preis gesprochen werden, da Sie die offensichtlich nicht entrichtete Mehrwertsteuer selbst zahlen müssen. Vielleicht ist Ihnen der Spaß aber auch den Nettopreis des Bootes zuzüglich Mehrwertsteuer wert.

MwSt inkl.

Einen ersten Hinweis auf die Mehrwert-steuerlichen Verhältnisse bieten Ihnen die folgenden Angaben im Inserat: «MwSt. inkl.» heißt, die Mehrwertsteuer ist im genannten Preis enthalten. Händler oder private Eigner bieten ihre Boote üblicherweise so an, wobei Sie als Käufer sich vor Vertragsabschluss oder einer Anzahlung nachweisen lassen, dass die Mehrwertsteuer auch tatsächlich bezahlt wurde. Das ist gerade bei Booten wichtig, die ihren Liegeplatz außerhalb der EU haben oder hatten.

MwSt. ausweisbar

Der Hinweis «Mehrwertsteuer ausweisbar» weist darauf hin, dass der Verkäufer eine Firma ist. Auch hier sollte die MwSt. bezahlt und das schwarz auf weiß bewiesen sein.

EU-versteuert

«EU-versteuert» heißt im Prinzip das Gleiche, nämlich, dass das Boot – ganz gleich von wo es kommt – in der Europäischen Union versteuert wurde. Auch hier gilt: Ohne Nachweis ist diese Aussage Schall und Rauch.

MwSt. exkl.

«MwSt. exkl.» bedeutet, dass es um den Nettoverkaufspreis geht und die Mehrwertsteuer von Ihnen als Käufer zusätzlich zu entrichten ist.

Weiterführende Links

VG