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Ratgeber für den Bootsverkauf1 min Lesezeit

Das Boot wird erst bewegt, wenn Geld da ist

Vorsicht beim Verkauf an Schlitzohren

Das Boot wird erst bewegt, wenn Geld da ist
Seien Sie vorsichtig, damit Ihr Boot nicht ohne Zahlung in den Sonnenuntergang verschwindet. © boot24.ch

Mancher gewiefte Käufer mit kaufmännischem oder juristischem Wissen und Chuzpe geht geschickt vor. Er verlangt die Übergabe des Bootes unmittelbar nach Zahlung.

Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 26.04.2019

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • ein Beispiel, warum der Verkauf stets Zug um Zug erfolgen sollte
  • mit welchen Tricks gewiefte Käufer vorgehen
  • warum der Verkäufer bei einem Fremdwährungsscheck mit seiner Bank sprechen sollte
  • der feine Unterschied zwischen eingereichtem Scheck und Gutschrift

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Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung in das Thema Bootsverkauf
  2. Realistischer Preis
  3. Nutzen Sie Onlineplattformen zur Preisfindung
  4. Wo inserieren?
  5. Verkauf über einen Makler
  6. Was sollte für den Verkauf getan werden
  7. Wie präsentiere ich das Boot?
  8. Den Käufer kennenlernen und verstehen
  9. Worauf muss ich beim Verkauf achten?
  10. Das Boot wird erst bewegt, wenn Geld da ist
  11. Der Haftungsausschluss


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Nicht jede Zahlung ist so sicher, wie sie erscheint. Wurde das Boot beispielsweise mit einem bankbestätigten Scheck bezahlt, der in einer fremden Währung (zum Beispiel in US-Dollar) ausgestellt wurde, kann die Zahlung widerrufen werden, obwohl es sich um einen sogenannten bankbestätigten Scheck handelt. Ein fieser Trick. Sprechen Sie beim Einreichen des Schecks mit Ihrer Bank und fragen Sie ausdrücklich, wie sicher dieses Zahlungsmittel ist. Bestehen Sie allenfalls auf den Geldeingang, bevor der nächste Schritt erfolgt. Prüfen Sie auch andere Zahlungsmittel, wie beispielsweise Paypal.

Erst wenn Sie als Verkäufer über das Geld auf Ihrem Konto verfügen können, wird das Boot abgeholt. Vorher nicht. Regeln Sie das vertraglich. Denn es gibt Betrüger, die das Boot abholen, die Zahlung rückgängig machen und dann nochmals «über neu entdeckte Mängel» verhandeln. Ist das Boot bereits unterwegs, abweichend vom Vertrag aber nicht bezahlt, haben Sie denkbar schlechte Karten. Speziell bei einem gewieften Käufer oder Gauner. Ihr Boot ist weg und Sie haben nichts dafür bekommen. Entsprechend weich ist nun Ihre Verhandlungsposition. Warten Sie daher ab, bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist.

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VG