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Ratgeber für den Bootsverkauf3 min Lesezeit

Der Haftungsausschluss

Wie der Verkauf des Bootes auch rechtlich zum Abschluss kommt

Der Haftungsausschluss
Achten Sie darauf, einen wasserdichten Vertrag abzuschließen. © boot24.ch

Was viele nicht wissen: Gemäß § 437 BGB haftet nach deutschem Recht der Verkäufer einer gebrauchten Sache zwei Jahre lang für Mängel. Das bedeutet im Klartext: Sie haben Ihr Boot zwar verkauft, aber der Käufer kann Sie zwei Jahre lang mit Reklamationen behelligen.

Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 26.04.2019, aktualisiert am 10.10.2024

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • Konsequenzen des § 437 BGB
  • wie ein gewiefter Käufer den Verkäufer wegen Kleinigkeiten am Boot zwei Jahre belangen kann
  • mit welcher Klausel die zweijährige Haftung bei einem Privatverkauf wirksam ausgeschlossen wird
  • Bedeutung des Übergabeprotokolls
  • warum der vorausschauende Verkäufer Cleverles und Nörgler gleich aussortiert

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Das kann lästig und teuer werden. Als Verbraucher, der Sie als Verkäufer Ihres Bootes sind, können Sie diese Haftung mit folgendem Satz im Vertrag jedoch ausschließen:

Der Käufer übernimmt das Boot im gegenwärtigen Zustand unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Das Übergabeprotokoll

Zwar gelten mündliche Vereinbarungen dieser Art auch, sind aber im Zweifelsfall schwer zu beweisen. Deshalb regeln Sie diesen entscheidenden Punkt in der richtigen Form - schriftlich. Wichtig ist auch ein Übergabeprotokoll, aus dem unter anderem das Datum hervorgeht. Auf dieses Protokoll wird im Vertrag ausdrücklich mit folgendem Passus hingewiesen: «Zum Zeitpunkt der Übergabe ist von beiden Parteien ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Soweit das Schiff sich bei der Übergabe nicht im vertraglich vereinbarten Zustand befindet und sämtliches in der Ausstattungsliste vorhandene Zubehör an den Käufer übergeben wird, sind die jeweiligen Beanstandungen im Übergabeprotokoll zu vermerken. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gehen sämtliche Risiken auf den Käufer über.»

Sie sehen, es gibt zwei Schritte: erstens die Verhandlung mit Formulierung und Unterzeichnung des Kaufvertrages. Zweitens die in einem Protokoll zu dokumentierende Übergabe des Bootes. Beide Dokumente haben weitreichende Konsequenzen für den erfolgreichen Verkauf, den reibungslosen Abschluss der Angelegenheit und auch für Haftungsfragen. Sie als Verkäufer haben das Boot bis zur Übergabe zu versichern. Der Käufer versichert es ab dem Tag der Übernahme.

Sortieren Sie problematische Interessenten von vornherein aus

Bei Unsicherheiten fragen Sie einen Anwalt. Verkauft ein Händler das Boot, kann er die Gewährleistung von zwei Jahren auf ein Jahr beschränken. Aber auch zwölf Monate sind eine lange Zeit, in der der Käufer Sie mit allen möglichen oder unmöglichen entdeckten Mängeln behelligen kann. Entscheidend bei solchen Gewährleistungen ist, ob das Boot komplett bezahlt ist. Der Aufwand, die Forderung durchzusetzen (zum Beispiel per Einbehalt und Aufrechnung auf die ausstehende Rate), ist erheblich.

All diesen Ärger umschiffen Sie hoffentlich, wenn Sie ehrlich sind, sich den Käufer genau ansehen – sprich die potenziell problematischen Interessenten von vornherein aussortieren –, einen möglichst wasserdichten Vertrag abschließen und auf eine ordentliche Kaufabwicklung Schritt für Schritt achten. Wenn Sie bei den Verkaufsverhandlungen Ihres Bootes ein ungutes Gefühl haben, dann brechen Sie diese lieber ab und warten, bis ein geeigneter Käufer kommt. Denn behelligt der neue Eigner Sie nach dem Kauf des Bootes endlos, sind Sie Ihr Boot zwar los, müssen sich aber weiterhin damit beschäftigen.

Verwenden Sie unsere Mustervorlage

Wir empfehlen Ihnen, einen schriftlichen Vertrag mit der Ausrüstungsliste abzuschließen, der von beiden Parteien unterzeichnet wird.

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VG